Fachtagung 2024 in Frankfurt a.M.
Art. 12 UN-KRK – ‚Influence‘ und Wirksamkeit von Kinder- und
Jugendbeteiligung kommunal sichern
Rechtssichere Umsetzung der Berücksichtigung des Kindeswillen gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention
Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (Artikel 12, Abs.1 UN-KRK)
Die Tagung stellt die Bedeutung von ‚Influence/Einfluss‘ für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in den Fokus: Wie finden Beteiligungsergebnisse Berücksichtigung in der kommunalen Praxis? Werden die Ergebnisse in der Praxis genutzt und in das Arbeitspaket von Kommunen eingearbeitet? Wenn ja, wie? Was brauchen Kinder und Jugendliche, damit sie ihre Wirksamkeit erleben? Welche Rahmenbedingungen und Strukturen brauchen Fachkräfte, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu machen?
Wir erläutern und diskutieren diese Fragen gemeinsam mit den Teilnehmer:innen als Expert:innen kommunaler Praxis und konkretisieren die Anwendung von Artikel 12 im kommunalen Kontext. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Instituts für Menschenrechte statt.