Bundesweite Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen
Kinderinteressen auf kommunaler Ebene zu vertreten, haben sich Kinderbeauftragte aus ganz Deutschland zur Aufgabe gemacht. Wie es gelingen kann, die Rechte von Kindern wirkungsvoll, praktikabel und verbindlich in den Städten und Gemeinden umzusetzen, analysierten und erörterten Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen in einem zweijährigen Projekt. Ihre Empfehlungen legt die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Netzwerk zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene dar. Die erarbeiteten Standards sind Prüfsteine für vorhandene kommunale Kinderinteressenvertretungen und Zielvorgaben für noch zu schaffende.
Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen (95 KB, PDF zum Download)
Zusammenfassung der wissenschaftlichen Begleitung
Das Projekt der BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen wurde gefördert durch die Robert Bosch Stiftung.
Laufzeit
1. Januar 2013 bis 30. Juni 2015