Erklärvideo „Kinderrechte ins Grundgesetz“ des Aktionsbündnis Kinderrechte
Dieser Film ist nicht aus der BAG, das Thema wird aber sehr anschaulich und gut gemacht dargestellt.
Dieser Film ist nicht aus der BAG, das Thema wird aber sehr anschaulich und gut gemacht dargestellt.
In den Bundesländern finden in diesem Jahr Europa- und Kommunalwahlen sowie z.T. Landtagswahlen statt. Aufgrund der derzeit zu verzeichnenden politischen Erfolge rechtsorientierter und antidemokratischer Parteien stehen für die Kinderinteressenvertretungen vor Ort vielfältige Herausforderungen an.
Birgit Schreiber und Olaf Boye haben erste Materialien erarbeitet und gesichtet und wollen nun schauen, mit welchen wir die politische Kinderrechtearbeit unserer Mitglieder konkret stärken können. Daher haben wir eine zeitlich begrenzte Arbeitsgruppe „AG Demokratiestärkung“ ins Leben gerufen.
Die ersten beiden Treffen der AG haben bereits stattgefunden, wer Interesse hat, kann gerne jederzeit mit einsteigen. Das nächste Treffen findet am 17.06.2024 von 09:00 bis 10:00 Uhr statt. In der Sitzung am 17.06. beschäftigen wir uns mit den „Empfehlungen im Umgang mit antidemokratischen Bewegungen“ des DKSB LV Sachsen. Evtl. lassen sich daraus für die BAG passende Empfehlungen ableiten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung eines Positionspapiers:
Die Arbeitsgruppe hat sich zunächst vorgenommen, den kritischen Blick auf die Abhängigkeit politischer Bildung und Partizipationsmöglichkeiten von Förderprogrammen und Projektförderungen mit kurzer Laufzeit zu werfen. Die unsicheren Strukturen bieten ein Einfallstor für politische Bestrebungen demokratische Strukturen und deren Festigung zu schädigen.
(Meldung vom 04.04.2024, Institut für Menschenrechte)
Als die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft trat, hatten Fragen rund um den Klima- und Umweltschutz noch zu wenig Gewicht. Heute, 32 Jahre nach Ratifikation der Konvention, sind sie dringlicher denn je und insbesondere junge Menschen erinnern fast täglich durch ihre politischen Aktionen daran. Auf der ganzen Welt sind es oft benachteiligte Gruppen von Menschen, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die den Auswirkungen des Klimawandels und den Umweltveränderungen besonders schutzlos ausgesetzt sind.
Umwelt- und klimapolitische Maßnahmen müssen Kinderrechte achten
Auch in Deutschland ist es daher wichtig, die notwendigen gesellschaftlichen Anpassungs- und Transformationsprozesse unter Berücksichtigung der Kinderrechte zu gestalten. Umwelt- und klimapolitische Maßnahmen müssen darauf abzielen, Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Darauf hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes reagiert und die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 herausgegeben. Der Kinderrechteausschuss hatte zu seiner allgemeinen Bemerkung einen intensiven, breit angelegten Beteiligungsprozess weltweit durchgeführt, an dem Kinder aus 121 Ländern teilnahmen.
Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 fordert er die Staaten auf, entschieden zu handeln, indem sie konkrete und verbindliche Maßnahmen ergreifen, um die Klimakrise zu bekämpfen und das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu gewährleisten.
Deutsche Übersetzung des GC 26 jetzt verfügbar
Eine deutsche Übersetzung des Dokumentes ist ab sofort unter kinderrechtekommentare(punkt)de verfügbar. Sie wurde gemeinsam vom Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Dachverband der kommunalen Kinderinteressenvertretungen, der BAG Kinderinteressen e.V., veranlasst und redaktionell begleitet. „Die Allgemeine Bemerkung kann nun von Rechtsanwender*innen als Handwerkzeug mit sehr konkreten Umsetzungsempfehlungen gesehen und angewendet werden“, betont Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.
Dr. Susanne Feuerbach, Vorstandsmitglied der BAG Kinderinteressen e.V. und Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros: „Diese Allgemeine Bemerkung ist absolut zentral für das Verständnis und die rechtssichere Umsetzung der Rechte der Kinder. Gerade die Themen Umweltschutz und Klimawandel werfen für junge Menschen überlebenswichtige Fragen auf, die bisher unbeantwortet geblieben sind. Kinder und Jugendliche auf der ganzen Welt haben uns hier einen eindeutigen Arbeitsauftrag gegeben.“
Nun sollen alle staatlichen Einrichtungen in Deutschland sich auf den Weg machen, um ihren kinderrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die offizielle Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung wird Mitte April verschickt. Vorab möchte die Koordinierungsgruppe auf die Wahlen hinweisen und alle interessierten Mitglieder sehr herzlich einladen, am 22.04.2024 die Arbeit der KOG kennen zu lernen und an der Videokonferenz teil zu nehmen. Wer in die vielfältigen Themen der KOG „hereinschnuppern“ möchte, schreibt einfach eine kurze Mail an info(at)kinderinteressen.de.
In 2024 stehen Wahlen für den Vorstand der BAG und die Koordinierungsgruppe an. Grundsätzlich tagen beide Gremien jeweils einmal im Monat für 90 Minuten, die Sitzungen werden als Videokonferenz organisiert. Wer Interesse hat sich zur Wahl zu stellen und vorab mehr über die Gremienarbeit wissen möchte, kann gerne die Geschäftsstelle kontaktieren.
Für den Vorstand können fünf Personen gewählt werden, in der Koordinierungsgruppe können 16 Personen gewählt werden. Es wäre ein echter Zugewinn aus allen Bundesländern Mitglieder in der KOG vertreten zu haben. Aktuell sind mit acht Mitgliedern die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen dabei. Dein Bundesland fehlt in der Liste? Lass dich zur KOG Wahl aufstellen!
Wir freuen uns über neue Menschen in den Vereinsgremien – wer neugierig aber noch zurückhaltend ist, kann am Montag, den 22.04.2024, gerne auch zu einem späteren Zeitpunkt, „testweise“ an einer Sitzung teilnehmen.
Ein Rückblick auf die Podiumsdiskussion am 12.02.2024. Auf Einladung von Baden-Württembergs Landtagsvizepräsident Daniel Born wurden Herausforderungen und Chancen der Kinderrechte diskutiert.
Blickt man in die Welt, so steht Deutschland, was die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention angeht, vergleichsweise gut dar. „Aber es ist gefährlich, sich darauf auszuruhen, denn auch hierzulande besteht Handlungsbedarf,“ warnte Klaas Uphoff, Leiter der UNICEF-Gruppe Heidelberg bei der Podiumsdiskussion, zu der Landtagsvizepräsident Born und der SPD-Ortsverein nach Oftersheim eingeladen hatten. Trotz der Fortschritte, die in den letzten Jahrzehnten gemacht wurden, existieren auch hierzulande weiterhin erhebliche Baustellen. Der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung, gute Bildung unabhängig vom Elternhaus und die Bekämpfung der Kinderarmut standen für Borns Podiumsgäste auf der Liste der Forderungen ganz oben.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Jasmina Hostert, die selbst als neunjähriges Mädchen im Bosnienkrieg schwer verletzt wurde und damit eine eklatante Kinderrechtsverletzung verarbeiten musste, hob hervor, wie wichtig ihr die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist: „Damit setzen wir ein starkes Zeichen dafür, dass die Rechte von Kindern einen unverhandelbaren Wert in unserer Gesellschaft haben,“ wirbt Hostert, die dem Familienausschuss angehört, für diesen Schritt.
Dafür, dass die UN-Konvention über die Rechte der Kinder auch in Deutschland nicht vollständig umgesetzt ist, fand auch Birgit Schreiber von der BAG Kinderinteressen e.V. klare Worte: „Trotz der Festschreibung, dass das Wohl von Kindern bei Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen ist, werden Kinder zu wenig als politische Interessengruppe wahrgenommen.“ Dass Kinderinteressen institutionell nicht ausreichend beachtet werden, zeige sich unter anderem in einer wenig kindgerechten Stadtplanung – von ungeeigneten Radwegen bis zum Mangel an Freiräumen, die Kinder sich aneignen können.
Mit Born, Hostert, Schreiber und Uphoff saßen auch der Leiter des Kinderschutzzentrums in Heidelberg, Volker Schuld und Tanja Tischmeyer, Leiterin des inklusiven Kindergartens in Hockenheim auf dem Podium. Einig waren sich alle Experten darüber, dass die Perspektive der Kinder und Jugendlichen viel stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden müsse.
Kinderrechte kommunal – Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis
Dieses Jahr öffnete das Rathaus der Stadt Stuttgart für rund 100 Teilnehmende seine Türen für die Fachtagung „Kinderrechte kommunal – Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis“.
Ausgerichtet wurde die Fachtagung von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. (BAG) in Kooperation mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Im Fokus stand der Artikel 3 der UN- Kinderrechtskonvention: Der Vorrang des Kindeswohls.
Am 09.11.2023 von 14:00 – 15:30 Uhr fand mit einem Input von Hans-Dieter Wieden, Leiter des Revisionsamts, Frankfurt am Main der digitale Workshop „Die Prüfung des Kindeswohls aus Sicht eines Revisionsamtes“ statt.
Den Revisionsämtern der Kommunen kommt bei der Umsetzung des Artikel 3 KRK eine entscheidende Rolle zu: Sie prüfen, ob die verbindlichen Ansprüche von Kindern und Jugendlichen von den Fachämtern eingehalten wurden und sie sprechen Empfehlungen zur besseren kommunalen Praxis aus. Wie die aktuelle Praxis des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt aussieht, war Inhalt des Workshops.
Am 19.10.2023 von 14:00 – 15:30 Uhr fand mit einem Input von Dr. Stephan Postert, Amtsleiter der Stadtkämmerei Frankfurt am Main und Dr. Susanne Feuerbach, Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros der digitale Workshop „Kindergerechte Haushaltsaufstellung“ statt.
Der kommunale Haushalt ist ein zentrales Steuerungsinstrument für die Umsetzung der strategischen und politischen Ziele einer Kommune und spielt somit auch für die Verwirklichung der Kinderrechte auf kommunaler Ebene eine tragende Rolle.
Was zur Vorbereitung der Aufstellung des kommunalen Haushalts im Sinne eines „kindergerechten Haushalts“ nötig ist, hat eine Arbeitsgruppe des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. mit weiteren Vertreter:innen der BAG Kinderinteressen e.V., der Bezirksregierung Köln, der Städte Frankfurt am Main, Krefeld und Remscheid sowie des Deutschen Kinderhilfswerkes, UNICEF Deutschland und des Deutschen Instituts für Menschenrechte erarbeitet. Inhalt des Workshops war die Vermittlung der Handlungsempfehlungen zur kindergerechten Haushaltsaufstellung und eine Einschätzung wie diese in der Praxis umgesetzt werden können: Wie funktioniert kindergerechte Haushaltsaufstellung?
Liebe Mitglieder der BAG Kinderinteressen e.V.,
eine Übersicht über alle Jahrestermine schicken wir wie gewohnt zum Jahresende allen Mitgliedern zu. Hier vorab die wichtigsten Termine des Vereins im nächsten Jahr:
Um die bisherigen Erkenntnisse zu Kinderrechten zu bündeln und für Kommunen nutzbar zu machen, haben die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes gemeinsam mit den Kinderfreundlichen Kommunen am 11.05.23 zum digitalen Fachtag „Kinderrechte in Kommunen umsetzen“ eingeladen. Der Fachtag wurde vom Deutschen Städtetag und dem Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt und vom Bundesfamilienministerium gefördert.
Auch durch die BAG Kinderinteressen e.V. wurde ein Fachtagsforum gestaltet, Pia Yvonne Schäfer, Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin, Stiftung SPI und Birgit Schreiber, Vorstandsmitglied BAG Kinderinteressen e.V. haben die Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen vorgestellt.
Alle Beiträge des Fachtags können nun auf der Seite des Deutschen Kinderhilfswerkes aufgerufen werden.
Die Schwerpunkte des Fachtags lagen auf den Potenzialen der Umsetzung von Kinderrechten für Kommunen, den Herausforderungen hierbei und der Frage, wie die Stolpersteine überwunden werden können. Rechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt, und Gute Praxis aus kleinen wie großen Städten und Gemeinden rundeten den Fachtag inhaltlich ab. Das große bundesweite Interesse an der Veranstaltung und die regen Diskussionen zeigten die Aktualität des Themas und das Bedürfnis nach Austausch über die Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Städten und Gemeinden.
Auf dem Fachtag wurde zudem das Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“ vorgestellt. Mit diesem präsentieren das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen einen neuen Baustein zur besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Die auf dem Infoportal gesammelten Materialien über Kinderrechte werden Städte und Gemeinden dabei unterstützen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Interessen von Kindern zu verbessern. Zielgruppen des Portals sind insbesondere Verwaltungsmitarbeitende sowie politische Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Kommunen, beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeinderäte.
29./30.06.2023 in Stuttgart
Rathaus der Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Kinderrechte kommunal
Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis
Rechtssichere Umsetzung des Artikel 3 Wohl des Kindes, UN-Kinderrechtskonvention
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. (Artikel 3, Abs.1 UN-KRK)
Seit 1992 ist die Prüfung des Kindeswohls nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention bindend für das bundesdeutsche kommunale Handeln. Doch bis heute ist dieser Rechtsanspruch weitgehend unbekannt. Es besteht ein großes Defizit in der kommunalen Praxis.
Die Tagung vermittelt Wissen über die rechtssichere Anwendung des Kindeswohlvorrangs. Wir erläutern und diskutieren an Praxisbeispielen seine Anwendung. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention statt.
Die BAG Kinderinteressen e.V. lädt in Kooperation mit der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stadt Stuttgart zur Fachtagung ein.
Diese Tagung richtet sich an
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Gerne können Sie unsere Tagungsankündigung weiterleiten.
Stellungnahme der BAG Kinderinteressen e.V. vom 05.09.2022
Aus Fehlern der Corona-Pandemie lernen:
Jetzt Kindergrundrechte beim Thema Energiesparen vorrangig berücksichtigen und umsetzen!
Mitten in der Corona-Pandemie und der Klimakrise verschärfen der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, die hohe Inflation und die Gefahr einer drohenden Rezession die Situation von Familien, vor allem von einkommensarmen Familien. Kinder und Jugendliche sind diesen Krisen schutzloser ausgeliefert als Erwachsene. Bereits heute ist sichtbar, dass diese Krisenproblemlagen noch lange anhalten werden und nur durch ein entschlossenes, systematisches und dauerhaftes Handeln zu meistern sind.
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention ist die Bundesrepublik verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene ergriffen werden, das Wohl von Kindern und Jugendlichen vorrangig zu prüfen. Kinder und Jugendliche müssen dazu in allen sie betreffenden Maßnahmen angehört und beteiligt werden. Diese Verpflichtung gilt umfassend: Betroffen sind Kinder und Jugendliche bei allen Maßnahmen, die ihren Lebensbereich berühren – direkt oder indirekt. Sie sind vor dem Ergreifen von Maßnahmen nach ihrem Willen und ihren Interessen zu befragen. Es sind ihre Interessen und Bedarfe durch weitere Informationsquellen in Erfahrung zu bringen (Forschung, Statistiken, Expert:inneneinbezug etc.). Diese sind vorrangig in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Bei der Abwägung verschiedener Interessen gegeneinander wiegen die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders schwer. Dies alles gilt auch bei der Bewältigung der Energiekrise.
In der Corona-Pandemie ist die Bundesrepublik diesen, gesetzlich verankerten, menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen.
Heute zeigen immer mehr Studien auf, wie breit, tiefgreifend und sozial ungleich sich die Coronakrise in allen Lebens- und Entwicklungsbelangen von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt hat und auswirkt. Sie erfuhren eine mangelhafte staatliche Fürsorge, fehlende Mittel zur Bewältigung der Krise sowie unzureichende Abfederung von zudem noch viel zu spät getroffenen Maßnahmen. Dieser Rechtsbruch darf nicht wiederholt werden.
Wie auch in der Corona-Pandemie sind Kinder und Jugendliche darauf angewiesen, dass Erwachsene, die jetzt erneut Entscheidungen treffen, dabei stets ihr Wohl und ihre besten Interessen berücksichtigen. Wie auch im Falle der Corona-Pandemie werden Kinder und Jugendliche voraussichtlich in besonderer – nämlich kinder-/jugendspezifischer – Weise von Maßnahmen zur Energieeinsparung betroffen sein.
Wir konnten die Corona-Pandemie bisher nur durch die große Solidarität von Kindern und Jugendlichen meistern. Zur Erinnerung nur ein Beispiel von vielen: Sie waren es, die bereits zwei Winter in kalten Klassenzimmern verbracht haben und nicht die erwachsenen Arbeitnehmer:innen.
Es ist daher dringend erforderlich, dass die Einrichtungen der Bildung, Betreuung sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter allen Umständen für Kinder und Jugendliche auch in diesem Winter zugänglich und ausreichend beheizt sein müssen sowie eine gute Versorgung verbunden mit qualifizierten Aktivitäten sichern.
Als BAG Kinderinteressen e.V. fordern wir:
Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen sowie die Kommunen deshalb auf, bei allen Überlegungen und Maßnahmen zum Einsparen von Energie
Kindergrundrechte jetzt!
Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für die Umsetzung der Kindergrundrechte ein!
Juni 2022
Das Netzwerk Kinderrechte zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (National Coalition Deutschland) erstellt ein neues Kinderrechte-Portal (www.kinderrechte-portal.de) als Wegweiser zur Umsetzung der Kinderrechte im pädagogischen Alltag.
Ziel ist es, dass zum einen Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und zum anderen der Kinderrechtsansatz im pädagogischen Alltag in Kita und Schule ein mit Inhalt gefüllter Begriff wird. Dazu vereint das Kinderrechte-Portal bereits existierendes Material der Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte und weiterer Akteure an einem gemeinsamen Ort und systematisiert dieses nach Primär- und Sekundärzielgruppen, Zielen und Medienart. Die Zusammenstellung wird ergänzt durch Materialien zur digitalen Kinderrechte-Bildung und konkreten Handlungsvorschlägen, wie Fachkräfte Kinderrechte in den pädagogischen Alltag integrieren können.
Damit erfüllt das Kinderrechte-Portal eine Lotsenfunktion, die Fachkräften und Interessierten die Suche erleichtert und sie in der Arbeit unterstützt und qualifiziert. Der Launch soll im November 2022 sein.“
Ansprechpersonen sind Kirsten Schweder (stellv. Geschäftsführung): kirsten.schweder@netzwerk-kinderrechte.de und Cora Ripking (Kommunikation & Vereinskoordination): cora.ripking@netzwerk-kinderrechte.de.
Anlass für die starke zivilgesellschaftliche Position der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, in der sich auch die BAG Kinderinteressen e.V. engagiert, ist das Gesetz über digitale Dienste, der Digital Services Act. Mit dem Gesetz, das derzeit im europäischen Trilog diskutiert wird, beabsichtigt die Europäische Kommission digitale Dienste besser zu regulieren. Ziel ist ein Schutz der Nutzer*innen und deren Grundrechte durch spezifische Aufgaben und Verpflichtungen, die den Anbieter*innen von Plattformen auferlegt werden sollen.
Wir befürchten jedoch, dass das Gesetz in Bezug auf die Wahrung der Interessen von Kindern nicht die höchsten erreichbaren Standards darstellt, sondern im Gegenteil die Interessen von Kindern in vielerlei Hinsicht sogar gefährdet. So stellt der Gesetzentwurf bestimmte Anbieter*innen von der Prüfung illegaler Inhalte frei, formuliert zentrale Aspekte des Jugendschutzgesetzes weniger präzise als dies im deutschen Recht gegeben ist und sieht Regulierung nur für sehr reichweitenstarke Anbieter vor.
Die National Coalition und die Unterzeichnenden fordern die zuständigen Ministerien diese Position in die Verhandlungen im Trilog einzubringen und dort mit Nachdruck zu vertreten, um dem Vorrang des Kindeswohls auch im digitalen Raum gerecht zu werden. Kinder müssen mit ihren spezifischen Schutz- und Teilhaberechten explizit in den Blick genommen werden – kinderrechtliche Perspektive ist im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, so wie es Art. 3 UN-KRK vorsieht.
Gemeinsame Pressemitteilung der BAG Kinderinteressen e.V. und des Deutschen Instituts für Menschenrechte 19.11.2021
Am 19.11.2021 geht eine neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention online. Hier finden sich alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort.
Die Plattform ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auf der Plattform werden alle existierenden deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zusammengetragen. Alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, werden von den Kooperationspartnerinnen Stück für Stück übersetzt.
Susanne Feuerbach, Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros und Vorstand der BAG Kinderinteressen e.V., sagt über das Projekt: „Wir wollen eine Lücke schließen. Es gibt schon eine Reihe Übersetzungen von einzelnen Allgemeinen Bemerkungen, sie stammen aus ganz unterschiedlichen Quellen im deutschsprachigen Raum und sind im Netz verstreut. Wir bündeln nun alle Allgemeinen Bemerkungen auf einer deutschen Website.“ Erstmalig können Anwender*innen nun auf einen Blick erkennen, ob eine Bemerkung bereits ins Deutsche übersetzt wurde und diese direkt abrufen.
Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur Kinderrechtskonvention und damit um eine wichtige Grundlage für alle, die mit ihr arbeiten. „Auch die politischen Verantwortungträger_innen sind gefragt: die Bundesregierung und Landesregierungen. Da ist oft noch viel zu wenig bekannt, wie die einzelnen Artikel der Konvention gut umgesetzt werden können. Das hat auch der Ausschuss immer im Blick, wenn er Allgemeine Bemerkungen verfasst,“ betont Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.
Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine neue Allgemeine Bemerkung veröffentlicht. Es geht um die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Diese Bemerkung wurde von den Kooperationspartnerinnen sofort übersetzt und einer Expert_innengruppe zur redaktionellen Überarbeitung vorgelegt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 hat es in sich: „Der UN-Ausschuss hat mehr als 700 Kinder und Jugendliche aus 28 Ländern einbezogen und die Beteiligten haben sehr klare Aufträge formuliert: Sie wollen in ihrer Privatsphäre geschützt werden. Sie wollen wissen, wie sie sich dagegen wehren können, wenn Unternehmen ihre Daten sammeln und Werbung auf sie zuschneiden,“ so Claudia Kittel. „Diese Bemerkung, da sind wir uns einig, wird ein neues Bewusstsein für die Rolle digitaler Welten für Kinder und Jugendliche schaffen,“ resümiert Susanne Feuerbach.
Mit der Journalistin Anabel Bermejo sprechen Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention, und Dr. Susanne Feuerbach, Vorstandsmitglied der BAG Kinderinteressen e.V., über das Projekt, die Kinderrechte, und die neueste Allgemeine Bemerkung zu den Kinderrechten im digitalen Umfeld.
Zum kompletten Interview.
Stadtschüler*innenrat ON AIR
Veröffentlicht am 20. April 2021 auf https://jugendradio.net/stadtschuelerinnenrat-on-air/Kinderrechte ins Grundgesetz – ABER RICHTIG! Das fordern mehr als 100 Organisationen in einem gemeinsamen Appell an die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer. Das Ziel des Appels ist es, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonventionen gerecht wird. Doch wie kann das aussehen und was genau wird gefordert? Vitus und Jamie unterhalten sich mit Dr. Susanne Feuerbach vom Frankfurter Kinderbüro über die Kritik des aktuellen Gesetzesentwurfs und über die Forderungen des Appells.
Das komplette Interview von Radio Corax gibt es hier zu hören.
Pressemitteilung der BAG Kinderinteressen e.V. vom 26.03.2021
Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.
Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für heute angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben u.a. die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertertungen mit bundesweit 29 Mitgliedsorganisationen gezeichnet.
Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen.
(…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“„Wir arbeiten seit Jahrzehnten an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Eine Grundgesetzänderung muss eine wirkliche Verbesserung des Gestaltungsrahmens für Kinder und Jugendliche bringen. Nur so wird uns Kinderinteressenvertreter*innen auch die Umsetzung der Kinderrechte vor Ort erleichtert“, so Birgit Schreiber Vorstandsmitglied der BAG und Kinderbeauftragte der Stadt Mannheim.
Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:
• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
• Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann hier heruntergeladen werden.
Pressemitteilung der BAG Kinderinteressen e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerk, 11.03.2021Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. mahnen die verpflichtende Einführung von Landeskinder- und Jugendbeauftragten in allen Bundesländern an.
Nach Ansicht der beiden Organisationen sollen damit unabhängige staatliche Institutionen auf Landesebene geschaffen werden, die sich für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Bei der Einrichtung von solchen Institutionen sind zwei Aspekte grundlegend: Die Beauftragtenstellen müssen sich in ihrer Ausrichtung an den Gegebenheiten in den Ländern orientieren und bestehende Institutionen ergänzen.
Als Orientierung für ihre strukturelle Einbindung und Ausgestaltung sind zudem unbedingt international anerkannte und erprobte Prinzipien heranzuziehen: Unabhängigkeit und weitgehende Kompetenzen der Beauftragtenstellen müssen gegeben sein, ebenso wie eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung. „Die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen werden in unserer Gesellschaft nach wie vor unzureichend berücksichtigt.
Junge Menschen spielen in Politik und Gesellschaft vielfach nur eine nachgeordnete Rolle. Das hat sich in der Corona-Pandemie leider eindrücklich bestätigt. Landeskinder- und Jugendbeauftragte helfen dies zu ändern: Sie unterstützen Kinder und Jugendliche darin ihre Stimme zu äußern und sie verleihen den Anliegen von Kindern und Jugendlichen Gewicht in Politik und Gesellschaft. Davon profitieren alle, denn eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft ist eine lebenswertere Gesellschaft.
Bisher gibt es nur in Hessen und Sachsen-Anhalt solche Beauftragtenstellen. Das zeigt den Handlungsbedarf in den anderen Bundesländern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wir brauchen zwingend unabhängige und kinderparteiliche Landesbeauftragte. Sie stärken der kinderrechtspolitischen Arbeit in den Kommunen den Rücken, vernetzen landesweit die Akteure*innen von Kinder- und Jugendbeteiligung und legen ihr Veto bei Kinderrechtsverletzungen auf Landesebene ein.
Die Einführung und Absicherung von Landeskinder- und Jugendbeauftragen ist lange überfällig. In Hessen konnte die erste Beauftragte eine Kinderrechtscharta vorlegen, die der Auftakt für die breite Durchsetzung der Kinderrechte in Hessen ist. In die hessische Verfassung konnten die Kinderrechte umfassend aufgenommen werden.
Wir haben mit der Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten eine feste Verbündete gewonnen. Das wünsche ich allen Bundesländern“, sagt Dr. Susanne Feuerbach, Amtsleitung des Frankfurter Kinderbüros im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen.
Aus Sicht der beiden Organisationen ist die strukturelle Einbindung der Stelle für das Gelingen der Arbeit von zentraler Bedeutung. So sollte die oder der Landeskinder- und Jugendbeauftragte an der Landesregierung angebunden sein und nicht dem Landtag. Sie oder er muss direkten Zugang zur Landesregierung haben und sich gezielt und differenziert der Wahrung und Erweiterung der Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen.
Zur besonderen Wirksamkeit soll die oder der Beauftragte mit einem Vetorecht ausgestattet werden. Dieses kommt zur Wirkung, wenn sie oder er bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren eine Verletzung bzw. fehlende Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Grundsätze, insbesondere der Vorrangstellung des Kindeswohls, feststellt.
Eine ausführliche Positionierung des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen findet sich unter www.dkhw.de/landeskinderbeauftragte und direkt hier.
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v.
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene (kurz: BAG Kinderinteressen e.V.) setzt sich bundesweit für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine kinder- und jugendgerechte Kommunalentwicklung ein. Die BAG Kinderinteressen e.V. fungiert als Dachverband zahlreicher engagierter und erfolgreicher kommunaler Kinderinteressenvertretungen in Deutschland.
Pressemitteilung der Stadt Frankfurt am Main vom 25.01.21
Copyright: Stefanie Kösling
Am Mittwoch, 20. Januar, hat die Bundesregierung einen Formulierungsvorschlag für eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Mit dieser Änderung sollen die Grundrechte der Kinder in der Verfassung der Bundesrepublik verankert werden. Damit kommen die Regierungsfraktionen einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU nach.
Die Einigung bleibt jedoch weit hinter früheren Vorschlägen, unter anderem aus den Reihen der Kinderrechtsorganisationen und auch hinter Deutschlands Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention zurück.Susanne Feuerbach, Vorstandsmitglied des Vereins Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kinderinteressen und Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros, verweist auf das jetzt herausgegebene Positionspapier des Zusammenschlusses: „Der vorliegende Formulierungsvorschlag ist unzureichend. Die Bundesregierung hat sich hier auf den absoluten Minimalkonsens zurückgezogen. Das Recht von Kindern, beteiligt zu werden, findet keine Erwähnung. Stattdessen wird nur ein ‚Anspruch auf rechtliches Gehör‘ eingeräumt – das ist ein himmelweiter Unterschied.
Auch das Kindeswohl soll nicht, wie es die Kinderrechtskonvention verlangt, vorrangig berücksichtigt werden. Es soll nur ‚angemessen‘ einbezogen werden. Mit Blick auf die Arbeit, die hierzu schon seit Jahren in vielen Kommunen geleistet wird, ist das ein Rückschritt.“Stadträtin Sylvia Weber unterstreicht diese Position und hebt die Vorreiterrolle der Stadt Frankfurt hervor: „Frankfurt hat die Verpflichtungen, die der Bund mit Ratifizierung der Kinderrechtskonvention übernommen hat, ganz oben auf der Agenda stehen. Ich bin vom Ergebnis der Kabinettsverhandlungen enttäuscht.
Dieser Vorschlag lässt keinen politischen Willen, die Konvention auch tatsächlich umzusetzen, erkennen. Dabei liegt gerade jetzt, in der Pandemie, auf der Hand, wie relevant und grundlegend wichtig die Menschenrechte der Kinder sind. Wir lassen uns in Frankfurt jedenfalls nicht beirren und werden weiter mit allen Mitteln daran arbeiten, der Konvention gerecht zu werden.
“Die Pressemitteilung wurde von Tageszeitungen wie der „Frankfurter Neuen Presse“ aufgenommen und auch online vervielfältigt, beispielweise auf www.frankfurt-live.com.
Zukunftschance verpasst.
Stellungnahme der BAG Kinderinteressen e.V. zum Formulierungsvorschlag der Regierungsparteien zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vom 21.01.2021
Die Regierungsfraktionen haben sich Medienberichten zufolge auf einen Kompromiss zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt. Die Kinderrechte sollen in Art. 6 GG verortet werden. Die vorgeschlagene Formulierung bleibt jedoch weit hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück.
Die Formulierung, dass das Wohl des Kindes „angemessen“ zu berücksichtigen ist, wird den Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht. Die Konvention verlangt, dass das Wohl des Kindes in Angelegenheiten, die Kinder betreffen, stets vorrangig zu berücksichtigen ist. Davon bleibt im Formulierungsvorschlag der Regierungsparteien nur eine beliebige Bitte, doch auch mal an die Kinder zu denken.
Auch die Aufforderung, doch den verfassungsrechtlichen Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf rechtliches Gehör zu wahren, entspricht keineswegs dem Recht auf Beteiligung, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. Das dort verankerte Recht auf Beteiligung geht weit über rechtliches Gehör hinaus.
Aus unserer Sicht wird diese zurückfallende Formulierung die bislang sehr erfolgreiche Arbeit kommunaler Kinderinteressenvertretungen und vergleichbarer Institutionen erheblich erschweren. Die Fortschritte, die in Deutschland dank dieser Arbeit bislang gemacht wurden, werden jetzt wieder in Frage gestellt.
Die Menschenrechte der Kinder berühren alle Aspekte unseres Lebens und das künftiger Generationen: Sie verpflichten uns zu mehr Beteiligung, mehr Nachhaltigkeit, mehr Vorausdenken. Dieser Formulierungsvorschlag aber bleibt sowohl hinter der UN-Kinderrechtskonvention, diversen Landesverfassungen, kommunalen Regelungen und auch höchstrichterlicher Rechtsprechung zurück. Mit ihm würden die Regierungsparteien nicht nur die Chance verpassen, in Deutschland unmissverständliche Voraussetzungen für eine gerechtere, zukunftsfähige Gesellschaft zu schaffen. Sie würden auch eine Vorschrift schaffen, die es möglicherweise über Jahrzehnte hinweg erschweren wird, dass die Bundesrepublik ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt.
Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Stellungnahme der BAG Kinderinetressen e.V. vom 17.12.2020
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene (kurz: BAG Kinderinteressen e.V.) setzt sich bundesweit für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine kinder- und jugendgerechte Kommunalentwicklung ein. Die BAG Kinderinteressen e.V. fungiert als Dachverband zahlreicher engagierter und erfolgreicher kommunaler Kinderinteressenvertretungen in Deutschland. Gemeinsam mit dem Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk wird folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Wir beobachten besorgt, wie die Corona-Pandemie besonders an Trennlinien wirt-schaftlichen Vermögens entlang Ungleichheiten verschärft und Diskriminierungen verhärtet.
Diese Entwicklung wurde bereits in vorangegangenen Stellungnahmen beschrieben und die Bundesregierung aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention endlich nachzukommen.
Mehrkosten bei gleichzeitigem Wegfall von Ressourcen: Das ist die Realität der Krise für viele Familien mit geringen Einkommen. Um Kinder daheim zu unterrichten, müssen Geräte angeschafft, Material gekauft und eventuell eigene Arbeitszeiten verkürzt werden. So genannte Hamsterkäufe haben zu Beginn der Pandemie zu einer Knappheit preiswerter Waren geführt. Masken, Desinfektionsmittel und Handschuhe sind erst jetzt wieder günstiger geworden. Darüber hinaus sind durch die Schließung von Kitas und Schulen tägliche Mahlzeiten für die Kinder weggefallen, die jetzt aus dem eigenen, sehr knappen Budget bestritten werden müssen. Am Ende führt diese extreme Knappheit von Ressourcen zu vielschichtigen (weiteren) Einschränkungen der Teilhabechancen von Kindern aus wirtschaftlich benachteiligten Familien.
Die Corona-Pandemie wird für viele Kinder aus wirtschaftlich benachteiligten Familien langfristige, weit über die Krise hinaus andauernde negative Folgen haben.
Indem sie es unterlässt, eilige und geeignete Maßnahmen zum Schutz wirtschaftlich benachteiligter Familien vor den Auswirkungen einer globalen Krise zu ergreifen, verstößt die Bundesregierung derzeit fortdauernd gegen Artikel 2, 3 und 4 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die Kinderrechte (unter anderem das Recht auf Bildung, auf ein gesundes Auf-wachsen und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit) für alle Kinder um-zusetzen, und zwar ohne jede Diskriminierung. Artikel 2 bestimmt außerdem, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen müssen, um Kinder vor Benachteiligung aufgrund des Status, der Tätigkeit oder der Identität ihrer Eltern zu schützen.
Artikel 4 verpflichtet die Vertragsstaaten, alle notwendigen Gesetze zu erlassen, Maßnahmen zu ergreifen und Ressourcen bereitzustellen, die zum Abbau von Diskriminierungen notwendig sind. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 19 (2016) zu Artikel 4 des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes macht deutlich, dass es hierbei um proaktive, maßgeschneiderte, nachhaltige Maßnahmen unter Identifizierung spezifischer Bedarfe, insbesondere verletzlicher oder marginalisierter Kindergruppen, geht.
In dieser Krise hat die Bundesregierung bisher weder gezeigt, dass sie den Kindeswohlvorrang gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention bei der Gestaltung ihrer Maßnahmen vorrangig berücksichtigt hat, noch, dass ihre Maßnahmen geeignet und ausreichend sind, um der Schlechterstellung von Kindern aus wirtschaftlich benachteiligten Familien entgegenzuwirken.
Es haben sich bereits mehrere große Verbände geäußert, die unter anderem eine regelhafte, unbürokratische Aufstockung der Grundsicherungs-Regelsätze pro Person um monatlich 100,00 € während einer solchen Krise fordern, um Mehrbelastungen auszugleichen. Diesem Aufruf schließen wir uns ausdrücklich an.
Zumindest muss die Bundesregierung die Ernährung von Kindern und Jugendlichen aus wirtschaftlich stark benachteiligten Familien sicherstellen. Dies kann nicht, wie es bisher durch die Änderungen des Sozialschutzpakets II passiert ist, den Kommunen überlassen werden.
Die BAG Kinderinteressen e.V. bestärkt außerdem die Forderung des Deutschen Kinderhilfswerks und des Kinderschutzbundes, die Regelsätze der Grundsicherung für Kinder und Jugendliche grundsätzlich zu reformieren. Die bisherige Praxis führt nicht zu einem Abbau von Diskriminierung und zur Stärkung der Teil-habe wirtschaftlich schlechter gestellter Kinder. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bundesregierung nimmt wissentlich die Benachteiligung von Kindern aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Eltern in Kauf. Sie verstößt damit fortdauernd gegen verfassungsrechtliche Verpflichtungen und gegen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention.
Der Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die BAG Kinderinteressen e.V. fordern außerdem,
Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Stellungnahme der BAG Kinderinteressen e.V. zur Corona-Pandemie vom 04.05.2020
Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 stellt eine globale Krisensituation dar, die die meisten Menschen, Organisationen und Strukturen der öffentlichen Verwaltung unvorbereitet getroffen hat. Wir alle – im privaten und
im beruflichen Leben – stehen vor neuen Herausforderungen.
In Zeiten wie diesen zeigt sich noch deutlicher als sonst, wo die Schwächen unserer Gesellschaft liegen. Zu Recht wird von vielen Akteur*innen darauf hingewiesen, dass soziale Isolation, wirtschaftliche Notlagen, Ungleichheit in der Bildung und gesundheitliche Schwierigkeiten durch die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erheblich verschärft werden.
Diese Verschärfungen treffen Kinder und Jugendliche besonders hart. Sie verzichten auf mehr: Je jünger das Kind ist, desto weniger sozialen Kontakt hat es außerhalb der Familie. Erwachsene können zumindest noch mit Kolleg*innen, erweiterter Familie oder Freund*innen Kontakt halten. Selbst zuvor alltägliche Dinge wie das Einkaufen von Lebensmitteln sind jetzt Erwachsenen vorbehalten.
Kinder und Jugendliche werden viel seltener als Akteur*innen wahrgenommen. Ihre Stimmen spielen in Politik, Gesellschaft, Schule, Kindertagestätten, Freizeit, Gesundheit, Presse, Medien kaum eine Rolle. Wir fordern, dass alle Erwachsenen in Beruf und Familie Kindern und Jugendlichen Gehör verschaffen.
Die Corona-Pandemie führt uns deutlich vor Augen, wie essentiell das Vorhaben ist, die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere das Recht auf Gehör, ins Grundgesetz der BRD aufzunehmen. Der Prozess der Gesetzänderung muss zügig weitergehen. Wir fordern, dass die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz mit Priorität vorangetrieben wird.
Die Tatsache, dass gesellschaftliche Institutionen und Behörden außerhalb von Betreuungseinrichtungen und Schule kaum direkten Kontakt zu jungen Bürger*innen suchen und pflegen, liegt jetzt auf der Hand: Fallen die Betreuungs- und schulischen Einrichtungen weg, fehlen auf einmal sämtliche Kontaktmöglichkeiten mit Kindern und vielen Jugendlichen. Es ist Aufgabe der Erwachsenen, jetzt alternative Kommunikationswege aufzubauen und nachhaltig zu pflegen. Kommunen sind gefordert, darüber hinaus nachhaltige Beteiligungsformen aufzubauen, ihre Arbeitsformen anzupassen und durch Dienstanweisungen niederzulegen, um Beliebigkeit vorzubeugen.
Die BAG Kinderinteressen betont ausdrücklich, dass die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet ist, Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten anzuhören und zu beteiligen, sie zu schützen, Diskriminierung zu verhindern und die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Diese Aufgaben – die Interessen und Meinungen von Kindern zu erfragen und zu berücksichtigen, Informationen altersgerecht aufzubereiten und Unterstützungsangebote vorzuhalten – können derzeit nur ungenügend erfüllt werden. Kommunen und Bundes- sowie Landesbehörden müssen dafür sorgen, dass es in der Zukunft nicht wieder zu einem solchen Kontaktabbruch zwischen ihnen und jungen Bürger*innen kommt.
Die BAG Kinderinteressen fordert daher,
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Aus dem Newsletter der National Coalition vom 05.03.2020
Ende letzten Jahres hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Referentenentwurf vorgestellt, der die Kinderrechte gemäß des Koalitionsvertrags im Grundgesetz verankern soll. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten an dem Entwurf, dass er hinter völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen zurück bleibt. Auch die Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt in ihrer aktuellen Stellungnahme zu dem Fazit, dass eine Überarbeitung der Formulierung aus kinderrechtlicher Sicht unvermeidbar ist. Bei der Formulierung neuer grundgesetzlicher Vorschriften muss die Kongruenz zum internationalen Recht gewahrt werden.
Die Stellungnahme des Instituts für Menschenrechte finden Sie hier.
Übrigens: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem gleichen Schluss wie die National Coalition Deutschland und viele ihrer Mitglieder auch:
Der Formulierungsvorschlag vom Bundesjustizministerium zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz bleibt hinter den völkerrechtlichen Staatenverpflichtungen zurück.
Das Gutachten finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/
Auszug aus der Pressemitteilung der National Coalition vom 15. November 2019
In diesem Monat feiert die UN-Kinderrechtskonvention ihr 30-jähriges Jubiläum – ein guter Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz. Wie steht es konkret um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland? Wer könnte das besser beantworten als diese selbst!
Mehr als 2.700 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland haben der National Coalition Deutschland als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre persönlichen Sichtweisen mitgeteilt. Der Zweite Kinderrechtereport ist somit ein Stimmungsbild über die aktuelle Situation der Kinderrechte.
„Der Kinderrechtereport hat uns Kindern die Partizipation an politischen Themen, die uns betreffen, ermöglicht. Wir Kinder haben in einer vielfältigen und diversen Gruppe gemeinsam an unserer Zukunftsgestaltung gearbeitet.“ (Sena, 10 Jahre, Kinderrechtereporterin)
Heute wurde der Bericht von 18 beteiligten Kindern und Jugendlichen in Berlin Bundesministerin Dr. Franziska Giffey vorgestellt. Anschließend wird er dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Dieser Expertenausschuss bewertet die Anstrengungen der Bundesregierung und spricht Handlungsempfehlungen aus.
Wie fällt die Zwischenbilanz aus? Alles im grünen Bereich oder dringlicher Handlungsbedarf? Fazit der Kinder und Jugendlichen: Es gibt noch viel Luft nach oben! Vor allem bei den Themen Mitbestimmung, gewaltfreie Erziehung und Diskriminierung fordern die beteiligten Kinder und Jugendlichen Verbesserungen.
„Unser Schulsystem sortiert und grenzt zu viel aus!“, „Warum müssen Kinder in Angelegenheiten, die sie betreffen nicht verpflichtend beteiligt werden?“, „Warum sind die Kinderechte immer noch nicht im Grundgesetz verankert?“.
Mehr Beteiligungsmöglichkeiten in der Schule und zu Hause, kinderfreundlichere Lebensräume und Maßnahmen gegen Gewalt in der Erziehung sind unter den Forderungen. Auch das Thema Umwelt steht ganz oben auf der Agenda junger Menschen. Fast 90% der Kinder und Jugendlichen machen sich Gedanken zum Umweltschutz und sehen auch da Handlungsbedarf: „Es soll ein Recht auf eine gesunde Umwelt geben.“
Die Kinder und Jugendlichen haben ihre Arbeit getan – jetzt ist die Regierung in der Pflicht. „Ich hoffe, dass unsere Forderungen umgesetzt werden!“ (Bastian, 17 Jahre, Kinderrechtereporter)
Den vollständigen Zweiten Kinderrechtereport finden Sie unter: https://www.kinderrechtereport.de/fileadmin/media/krr/downloads/Kinderrechtereport.pdf
Am 25.10.2019 trafen sich in der SPI-Stiftung in Berlin 8 Koordinierungsgruppen- und Vorstandsmitglieder zur jährlichen KOG Klausur. Wichtige Inhalte waren die Weiterentwicklung der BAG in den kommenden Jahren, aber auch die Inhalte und die Durchführungen der Jahresarbeitstagungen 2020 und 2021.
Gemeinsam haben die Teilnehmenden Themen zusammengetragen, welche die Mitglieder und Kinderinteressenvertreter*innen in den kommenden Jahren bewegen werden und wo sie gezielt Unterstützung benötigen. Einigkeit herrschte darin, dass u.a. die Qualitätsstandards aus dem Jahr 2015 überarbeitet werden, aber auch die Kinderrechte in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit getragen werden sollen. Die anstehende Konzeptionsarbeit für ein entsprechendes Projekt dient auch dem Ziel, zu Prüfen ob die Förderung eines solchen Projekts möglich ist. Zur Umsetzung der Ideen sind Arbeitsaufgaben vereinbart worden.
Schon jetzt möchten wir alle Mitglieder der BAG und alle Interessierten auf die Jahrestagung und die Mitgliederversammlung am 08./09.06.2020 in Stuttgart aufmerksam machen.
Ebenfalls vorgeplant wurde die Arbeitstagung im Frühsommer 2021 in Erfurt (geplant). Auch hier wurden erste Aufgaben verteilt.
Die KOG berät und unterstützt den Vorstand u.a. bei der Planung und Umsetzung der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung des Vereines. Gerade vor diesem Hintergrund ist die jährliche Klausur neben den regelmäßigen Telefonkonferenzen ein wichtiges Austauschtreffen.
Unser Dank geht an die SPI-Stiftung und Pia-Yvonne Schäfer für die Räume und die Vorbereitung.
Pressemitteilung der National Coalition vom 22. Oktober 2019
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, ein Zusammenschluss von 101 Verbänden, veröffentlicht heute ihren Bericht „Die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention in Deutschland“. Der Bericht zeigt, dass auch 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zahlreiche Kinderrechte in Deutschland verletzt werden. Besonders schwerwiegend wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden von Kindern aus.
„Kinderrechte sind Menschenrechte. Deren Verwirklichung lässt sich daran messen, inwieweit die Schwächsten in einer Gesellschaft zu ihrem Recht kommen. Und da gibt es in Deutschland noch viel zu tun“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland. „Die Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern sind unteilbar und hängen eng miteinander zusammen. Wir können etwa Kinderschutz nur dann verbessern, wenn Kinder bereits in der Familie, aber auch in Kitas und Schulen über ihre Rechte informiert werden. Ihre Stimmen müssen gehört und ernst genommen werden“, sagt Prof. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland, anlässlich der Veröffentlichung des zivilgesellschaftlichen Berichts an die Vereinten Nationen am 22. Oktober 2019 in Berlin.
Eine ausdrückliche Verankerung der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz haben die Vereinten Nationen wiederholt empfohlen. Auch die National Coalition Deutschland ist der Ansicht, dass eine verfassungsrechtliche Absicherung des Kindeswohlvorrangs notwendig ist, damit Rechtsanwender und Rechtsanwenderinnen den Interessen von Kindern und Jugendlichen hinreichend Gewicht verleihen. Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, Schutz, Förderung und Beteiligung, müssen in der deutschen Verfassung verankert werden, damit ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Umsetzung von Kinderrechten entsteht.
Eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung und in einfache Gesetze ist unabdingbar – zugleich muss die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Kinder und Jugendliche im Alltag erlebbar sein. Das geschieht, wenn Kinder und Jugendliche auch tatsächlich mitreden können bei Entscheidungen, die sie betreffen. Verwaltungen oder Gerichte, wie etwa Familiengerichte in Scheidungsverfahren, sind bis jetzt nicht genug darauf ausgerichtet Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen. Hier hat Deutschland aus Sicht der National Coalition Deutschland eindeutig Nachholbedarf.
Das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit ist Teil der UN-Kinderrechtskonvention und in Deutschland für viele Kinder in Gefahr. Trotz Wirtschaftswachstum und sinkender Arbeitslosigkeit steigt die Kinderarmut seit Jahren an. Besonders betroffen sind die Kinder, die in Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil leben, denn über ein Drittel der Familien mit alleinerziehendem Elternteil gelten als arm. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, die jedem Kind das Recht auf Aufwachsen in sozialer Sicherheit gewährt.
15.07.2019
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V. (BAG Kinderinteressen e.V.) stellt sich uneingeschränkt hinter den Streik und die Forderungen der Bewegung Fridays for Future. Die BAG Kinderinteressen e.V. begrüßt die Ausrufung des Klimanotstands in bislang 36 deutschen Städten und Kommunen.
Die jungen Menschen, die Fridays for Future bilden, fordern die Einhaltung von Klimaschutzzielen und weitere geeignete Maßnahmen zur Abwendung oder mindestens Abschwächung der Klimakrise. Ihren Forderungen verleihen sie durch Ausübung ihrer verbrieften Menschenrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Nachdruck. Am Weltkindertag, dem 20.09.2019, wird die Bewegung einen weltweiten Klimastreik und eine Aktionswoche veranstalten.
Ökologische Kinderrechte
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, KRK) ist seit seiner Ratifizierung 1992 in Deutschland geltendes Recht. Art. 6 KRK konstatiert, dass „jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben“ und auf „in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung“ hat. In Art. 24, Abs. 2 lit. c, e KRK findet der Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen ausdrücklich Erwähnung; in Art. 29 Abs. 1 lit. e ist die Achtung vor der natürlichen Umwelt als Bildungsziel festgeschrieben.
Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht in Art. 20a vor, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen in Anerkennung der Verantwortung vor künftigen Generationen zu schützen hat.
Klimakrise bedroht Realisierung von Menschenrechten
Der Klimawandel „bedroht die menschenrechtlichen Freiheitsvoraussetzungen auf existenzielle und irreversible Weise.“ Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bezeichnet den Erhalt der natürlichen Umwelt als essentielle Voraussetzung für die Realisierung der Kinderrechte auf Leben, Überleben, Entwicklung und Gesundheit. Kinder und Jugendliche nicht vor ökologischen Risiken zu schützen, stellt aus Sicht des Ausschusses einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar.
Zum gleichen Ergebnis kommt ein juristisches Kurzgutachten: Weil die Demonstrationen darauf abzielten, einen „Rechtsverstoß gegen eben jene Grundrechtsgarantie abzustellen“ und eine irreversible Einschränkung elementarer Freiheitsvoraussetzungen zu verhindern, seien Sanktionen wegen des Fernbleibens von der Schule unverhältnismäßig.
Fridays for Future fordert damit nicht weniger als die Beendigung einer andauernden Verletzung der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen. Diese Tatsache findet in der öffentlichen Debatte zu unserem Bedauern allerdings kaum Aufmerksamkeit.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fridays for Future sind überwiegend junge Menschen unter 18 Jahren. Ein politisches Wahlrecht wird ihnen in den meisten Ländern der Welt nicht gewährt. Auch ihr Menschenrecht auf Beteiligung (Art. 12 KRK) wird nur unzureichend berücksichtigt. Ihre Möglichkeiten der Partizipation gegenüber denen älterer Menschen sind erheblich eingeschränkt, obwohl sie allein aufgrund ihres jungen Alters mit den Folgen politischer Entscheidungen oft länger zu leben haben als die, die diese Entscheidungen treffen. Dies trifft in ganz besonderem Maße auf die Folgen des Klimawandels zu.
Prof. Kirsten Sandberg, die damalige Vorsitzende des UN-Ausschusses, betonte vor diesem Hintergrund, dass Kinder darin bestärkt werden sollten, sich global zu vernetzen. Genau das geschieht gerade, auch wenn es dazu einer Ermutigung durch Erwachsene letztendlich nicht bedurfte. Fridays for Future bietet Kindern und Jugendlichen unter Ausübung ihrer Rechte auf Meinungsfreiheit (Art. 13 KRK) und Versammlungsfreiheit (Art. 15 KRK) eine Plattform, den Schutz und die Umsetzung ihrer Menschenrechte zu fordern.
Auch mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist es an der Zeit, Worten endlich auch Taten folgen zu lassen: Die Grund- und Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen der Erde dürfen nicht länger hinter wirtschaftlichen und politischen Interessen einzelner Gruppen zurückstehen.
Wir, die BAG Kinderinteressen e.V., stehen geschlossen hinter den jungen Menschen, die Fridays for Future gestalten.
Das Positionspapier inklusive Quellenangaben kann hier heruntergeladen werden.
05.06.2019
Themen rund um eine kinder- und jugendgerechte Kommunalentwicklung stand am 04. und 05.06.2019 anlässlich der Fachtagung und Jahresmitgliederversammlung der BAG kommunale Kinderinteressen e.V. im Mittelpunkt. Zahlreiche Vertreter*innen aus dem gesamten Bundesgebiet kamen in den Räumlichkeiten des Frankfurter Kinderbüros zusammen, um sich gemeinsam zu auszutauschen. „Die BAG ermöglicht mir, für uns relevante Themen auch auf die Bundesebene zu heben. Ebenso ist es für uns der Weg, Informationen von der Bundesebene in die Kommune zu transportieren,“ sagt Susann Pruchnik aus Leipzig und bestätigt damit die Notwendigkeit, sich mit methodischer Vielfalt in der Arbeit zu stärken und bundesweite Anregungen zu holen.
So gab es in den beiden Tagen praxisorientierte Arbeitsgruppen mit Themen aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach einem einführenden Vortrag zu den Kinderrechten in Hessen durch Frau Prof. Dr. Gerarts standen der Erfahrungsaustausch, kollegiale Beratung sowie Fachinputs und Projektvorstellungen aus den Mitgliedskommunen auf dem Programm. Die Tagungsteilnehmer*innen konnten wählen: So wurde das Thema „Spielen auf der Straße“, die „Braunschweiger Jugendkonferenz“ und „FraPa – Frankfurter Partizipationsprojekt“ und „Anforderungen, Aufgaben und Kompetenzen an eine kommunale Kinder- und Jugendinteressenvertretungaus Sicht von Kindern und Jugendlichen“ vorgestellt.
Das Angebot der kollegiale Beratung rundete den ersten Tag ab. Eine Methode mit Mehrwehrt und großem Stärkungspotential, wie die Reaktionen der Fragenden gezeigt haben: „Von der diesjährigen Tagung nehme ich konkrete Lösungsansätze für ein mitgebrachtes Anliegen mit. Die Kolleginnen und Kollegen haben mir hilfreiche Tipps gegeben,“ resümiert Sina Solaß aus Weimar.
Am zweiten Tag nach der Jahresmitgliederversammlung vertieften vier Arbeitsgruppen intensiv Fragen der Weiterentwicklung des Dachverbandes BAG Kinderinteressen e.V.. Dazu zählen die Finanzierung, der guten Draht zu Organisationen auf Bundesebene, Vorgehensweise und Umsetzung einer erfolgreichen Mitgliederwerbung sowie die strategische Vorbereitung der Jahrestagungen 2020 und auch 2021. In allen vier Gruppen wurden Schwerpunkte entworfen und erste Aufgaben formuliert, an denen Vorstand, Koordinierungsgruppe und Mitglieder nun weiter arbeiten können.
Die anwesenden Mitglieder der BAG attestierten dem Vorstand nach seinem Jahresbericht auf der Jahresmitgliederversammlung eine erfolgreiche Arbeit im Jahr 2018 und bestätigten die Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2019.
Der Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V. wurde 2016 gegründet. Die Mitglieder der BAG Kinderinteressen e.V. fungieren als Bindeglieder zwischen Kindern und Jugendlichen, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Sie sind Fachkräfte aus Kommunen, Verbänden und Organisationen in ganz Deutschland. Die Jahrestagung gibt Raum für Kontakte, Austausch und Inspiration. Auf kommunaler Ebene setzen sich bereits seit Jahrzehnten viele Akteure aus Verwaltung und Zivilgesellschaft dafür ein, die Inhalte der Kinderrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. Die BAG Kinderinteressen e.V. macht diese Arbeit bundesweit sichtbar und bietet einen Rahmen für gemeinsame Ziele. Ein Beispiel dafür sind die 2015 erarbeiteten Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen.
Auszug aus dem Aufruf des DKHW, das Original findet sich hier
2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen.
Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten! Der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!
Bitte unterstützen Sie dazu unsere Aktion am 22. Mai! Wir – das ist die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Wir bestehen aus über 50 Organisationen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVK), der Bundeselternrat und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Als prominente Persönlichkeiten werden u.a. TV-Moderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, die frühere Boxweltmeisterin Regina Halmich sowie der Schauspieler Dietmar Bär an der Aktion teilnehmen.
Am 22. Mai twittern, posten, instagrammen oder bloggen
So unkompliziert geht´s:
-Vervollständigen Sie den Satz Kinderrechte ins Grundgesetz, damit…
-Setzen Sie diesen Satz am 22. Mai 2019 online – auf Facebook, auf Twitter, in Ihren Blog, auf Instagram oder wo Sie sonst auf Social Media unterwegs sind!
-Bitte verwenden Sie dabei die Hashtags #kigg19 und/oder #KinderrechteinsGrundgesetz
Position der BAG Kinderinteressen e.V. zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Pressemitteilung, Mai 2019
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V. veröffentlicht ihr Positionspapier mit der Forderung für einen neuen Artikel 2a zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist auch Deutschland 1992 die Verpflichtung eingegangen, die in ihr fixierten elementaren Rechte der Kinder zu achten und zu schützen. Um den Ansprüchen und Rechten von Kindern in Deutschland mehr Geltung zu verschaffen, wird seit Langem die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gefordert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kinderinteressen e.V. spricht sich für die sofortige Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz aus.
Die BAG Kinderinteressen e.V. weist darauf hin, dass Kinder spezifische Bedürfnisse haben, aus denen sich spezifische Rechte ergeben. Es muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden, diese Rechte nicht nur zu achten und zu schützen, sondern vor allem auch umzusetzen. Die im Grundgesetz formulierten Grundrechte weisen viele Umsetzungsmängel in der Auslegung des einfachen Rechts auf und reichen deshalb nicht aus, um die Wirkungsbereiche der UN-KRK effektiv abzudecken. Pia Yvonne Schäfer, Vorstandsmitglied der BAG Kinderinteressen e.V., betont: „Durch ein Kindergrundrecht im Grundgesetz werden effizientere Wege der Durchsetzung und Anwendung in allen Rechtsgebieten eröffnet.“
Aus diesem Grund schließt sich die BAG Kinderinteressen e.V. dem Vorschlag zur Positionierung und Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz an, den das Aktionsbündnis Kinderrechte in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind erarbeitet hat. „Wir sind dafür, die Kinderrechte ohne weitere Verzögerung in Artikel 2 des Grundgesetzes aufzunehmen. Eine Festschreibung der Kinderrechte als Staatsziel oder in Artikel 6 halten wir für nicht ausreichend, um eine tatsächliche Umsetzung der UN-KRK in Deutschland zu erreichen. Kinderrechte sind Menschenrechte und gehören uneingeschränkt als solche behandelt. “, so Dr. Susanne Feuerbach, Vorstandsmitglied der BAG Kinderinteressen e.V.
Das ausführliche Positionspapier der BAG Kinderinteressen e.V., das auch den Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnis Kinderrechte für einen neuen Artikel 2a Grundgesetz enthält, finden Sie hier.
10.01.2019
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe ein Strategiepapier zur Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen erarbeitet. Auftrag war es, die direkten Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die Initiativen auf kommunaler und Landesebene sollen zusammengefasst werden. Eine kinder- und jugendgerechte Partizipationsstruktur soll ausgebaut und die Infrastruktur dafür gefördert werden.
Nach einer intensiven Beratung innerhalb der Koordinierungsgruppe der BAG Kinderinteressen e.V. wurde beschlossen, dass sich die BAG schriftlich zu dem Vorgang positioniert. Die diesbezügliche Stellungnahme wurde im Dezember an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Mitglieder der interdisziplinären Arbeitsgruppe versandt.
Die Dokumenation der Fachtagung „Kinderrechte im Grundgesetz zeigen Wirkung“ ist veröffentlicht
12.12.2018
„Kinderrechte ins Grundgesetz!“ fordern Fachkräfte, die in Deutschland mit Kindern arbeiten, schon seit Jahren. Anlässlich des 25jährigen Bestehens kommunaler Kinderinteressenvertretungen hat die Fachtagung „Kinderrechte im Grundgesetz zeigen Wirkung“ in der Stadt Halle (Saale) stattgefunden. Die 60 Teilnehmer*innen diskutierten dazu am 14. und 15.06.18 auf der Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V. in den Franckeschen Stiftungen zu Halle die Frage, wie das Recht des Kindes auf Beteiligung, Schutz und Förderung in Stadt und Land wirksam wird. Die Vielfalt war groß: Es waren Kommunen, Verwaltungen, Verbände und Organisationen aus ganz Deutschland vertreten. Die Dokumentation der Fachtagung ist nun veröffentlicht, wir wünschen vioel Spaß beim Lesen.
Informationen der Koordinierungsgruppe (KOG)
Hier finden Sie die anstehenden Termine der Telefonkonferenzen der KOG. Sie haben Informationen, die die KOG aufnehmen soll? Schreiben Sie uns eine Nachricht…