Save the date: Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V.
29./30.06.2023 in Stuttgart
Rathaus der Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Kinderrechte kommunal
Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis
Rechtssichere Umsetzung des Artikel 3 Wohl des Kindes, UN-Kinderrechtskonvention
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. (Artikel 3, Abs.1 UN-KRK)
Seit 1992 ist die Prüfung des Kindeswohls nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention bindend für das bundesdeutsche kommunale Handeln. Doch bis heute ist dieser Rechtsanspruch weitgehend unbekannt. Es besteht ein großes Defizit in der kommunalen Praxis.
Die Tagung vermittelt Wissen über die rechtssichere Anwendung des Kindeswohlvorrangs. Wir erläutern und diskutieren an Praxisbeispielen seine Anwendung. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention statt.
Die BAG Kinderinteressen e.V. lädt in Kooperation mit der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stadt Stuttgart zur Fachtagung ein.
Diese Tagung richtet sich an
- Kommunale Vertreter:innen
- Politische Vertreter:innen
- Kinder- und Jugendbeauftragte
- und alle Interessierte
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Gerne können Sie unsere Tagungsankündigung weiterleiten.