Neue Arbeitshilfe: Stellenbeschreibungen für kommunale Kinderinteressenvertretungen
Die BAG Kinderinteressen e.V. veröffentlicht zum ersten Mal eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Stellenbeschreibungen für kommunale Kinderinteressenvertretungen. Sie richtet sich an Städte und Gemeinden, die Kinderrechte verbindlich verankern und die Rolle von Kinderinteressenvertretungen klar definieren möchten.
Kommunale Kinderinteressenvertretungen leisten einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Sie vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen, sichern ihre Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen, informieren über Kinderrechte und bringen das Kindeswohl in politische Prozesse ein. Damit sie diese Aufgaben wirksam wahrnehmen können, benötigen sie ein klares Mandat, eine institutionelle Verankerung sowie angemessene personelle, finanzielle und sächliche Ressourcen.
Die vorliegende Arbeitshilfe bietet hierfür eine fundierte und praxisnahe Orientierung. Sie basiert auf den Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen und wurde in einem mehrstufigen Verfahren gemeinsam mit den Mitgliedern des Vereins entwickelt. Darüber hinaus wurde sie mit dem Kinderfreundliche Kommunen e.V. sowie mit am Programm beteiligten Kommunen abgestimmt.
Mit der Veröffentlichung möchte die BAG Kinderinteressen e.V. Kommunen dabei unterstützen, die strukturellen Voraussetzungen für eine starke und wirksame Kinderinteressenvertretung zu schaffen – damit Kinderrechte vor Ort nicht nur anerkannt, sondern aktiv gelebt werden!
Die Arbeitshilfe steht ab sofortkostenlos zum Download bereit.



