Artikel 6: Recht auf Leben (Auszug UN-Kinderrechtskonvention)
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
Kommunen sind die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Sie gestalten die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen. Armut, Gesundheit, Klima, Stadtplanung, Verkehr und viele weitere Faktoren beeinflussen die Entwicklung junger Menschen. Doch was brauchen Kinder und Jugendliche heute für ein gutes Aufwachsen? Und wie können Kommunen den Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention – das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung in der Praxis rechtsicher und ganz aktiv umsetzen? Welche Verantwortung haben kommunale Akteur*innen?
Im Rahmen der Tagung wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln. Damit dies gut gelingt, erwarten Sie spannende Fachimpulse sowie praxisorientierte Austauschformate. Thematische Tandems, begleitet durch eine Kommune aus dem Bundesgebiet und der Gastgeberstadt Nürnberg, werden vor Ort auf Sie warten und aktiv Ihre Expertise einbeziehen. So wird es uns gut gelingen, miteinander die Bedeutung von Artikel 6 für das kommunale Handeln greifbar und anwendbar abzubilden: Kommunales Handeln wird ganz konkret. Während der gesamten Fachtagung wird die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte anwesend sein, um Ihre Perspektiven, Bedarfe und Verbesserungsvorschläge aufzunehmen.
Jubiläumsempfang 10 Jahre BAG Kinderinteressen e.V.
Am 16. Juni 2016 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V., kurz die BAG Kinderinteressen e.V., in Mannheim gegründet. Wir freuen uns, unser zehnjähriges Jubiläum im Rahmen der diesjährigen BAG-Tagung mit allen Tagungsgästen und der Stadt Nürnberg zu feiern.
Diese Tagung richtet sich an:
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
info@kinderinteressen.de
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Heilig-Geist-Spital, (Heilig-Geist-Saal)
Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg
Infos zur Location
Hotels finden Sie einfach unter: Hotels – Tourismus Nürnberg
BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V.
c/o Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
Hamburger Straße 39b, Haus F, 01067 Dresden
+ 49 (0) 351 42 42 044
info@kinderinteressen.de
Wir bedanken uns herzlich bei der Stadt Nürnberg für die Unterstützung und Förderung unserer Fachtagung.


