Artikel 6: Recht auf Leben (Auszug UN-Kinderrechtskonvention)
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte und dennoch haben sie ungleichen Zugang zu ihren Rechten. Die Tagung stellt das Recht auf Leben der Kinderrechtskonvention in den Fokus: Wie können Kommunen den Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention – das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung in der Praxis rechtsicher und ganz aktiv umsetzen? Welche Verantwortung haben kommunale Akteur*innen? Welche Rolle haben hierbei kommunale Kinderinteressenvertretungen?
Wir erläutern und diskutieren diese Fragen anhand von Praxiserfahrungen und konkretisieren die Anwendung von Artikel 6 im kommunalen Kontext. Während der gesamten Fachtagung wird die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte anwesend sein, um Ihre Perspektiven, Bedarfe und Verbesserungsvorschläge aufzunehmen.
Diese Tagung richtet sich an:
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
info@kinderinteressen.de
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Heilig-Geist-Spital, (Heilig-Geist-Saal)
Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg
Infos zur Location
Hotels finden Sie einfach unter: Hotels – Tourismus Nürnberg
BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V.
c/o Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
Hamburger Straße 39b, Haus F, 01067 Dresden
+ 49 (0) 351 42 42 044
info@kinderinteressen.de
Wir bedanken uns herzlich bei der Stadt Nürnberg für die Unterstützung und Förderung unserer Fachtagung.


