Ziele des Vereins
Wir setzen uns für engagierte und erfolgreiche kommunale Kinderinteressenvertretungen auf der Grundlage der Kinderrechte (Artikel 4 UNK) ein.
Wir wollen erreichen, dass Städte und Gemeinden gute Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Kinder-, Jugend- und Familienpolitik schaffen und erhalten.
Unser Fokus liegt auf der kinderpolitischen Arbeit und auf der Partizipation von Kindern und Jugendlichen (Artikel 12 UNK).
Unsere Arbeit basiert auf den Grundrechten von Kindern und Jugendlichen, die in der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ (UNK) und den deutschen Gesetzen festgeschrieben sind. Wir wollen, dass diese Grundrechte bundesweit – insbesondere auf kommunaler Ebene – als Standards formuliert, umgesetzt, mit Leben gefüllt und kontinuierlich bekannt gemacht werden (Artikel 42 der UNK).
Wir setzen uns dafür ein, dass das „Wohl des Kindes“ bei wichtigen Vorhaben besser berücksichtigt wird (Artikel 3 der UNK).
Wir streben enge Kooperationen mit allen wichtigen Partnern an, die sich ebenfalls für die Stärkung kindergerechter und kinderfreundlicher Lebensbedingungen einsetzen.
Diese Ziele verfolgen wir durch
- die Verknüpfung unserer Expertise vor Ort mit einer bundesweiten Wirkung,
- auf unser Arbeitsfeld bezogene Qualifizierungen,
- das Erarbeiten von Erfolgsfaktoren für eine wirkungsvolle und nachhaltige kommunale Kinderpolitik,
- das Entwickeln gemeinsamer Standards, Arbeitshilfen und unterstützenden Netzwerken für deren Umsetzung,
- eine konzertierte Lobby-, Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit,
- Stellungnahmen zu den Bedürfnissen und Lebenslagen von Kindern,
- fachliche und politische Diskussionen,
- einen regelmäßigen fachlichen Austausch und die Stärkung der Arbeit vor Ort.